Medienberichte zu Cornelias Unglück - ärztliches Versagen

Presse I

Presse II

Presse III

Presse IV

 
 
Das wird ein schwerer Gang
( TLZ 05.11.2002 )


Prozessbeginn verschoben(TA 17.09.2002)

Prozess: Zwei Ärzte auf der Anklagebank
(Thüringer Allgemeine - 21.06.2002)


Obergutachter:Ärztliche Fehler waren tödlich
(TA-Erfurter Allgemeine 13.04.2002)


Dieser Arzt kann uns nicht trennen

Fakt - ARD - MDR(04.03.2002)

EXAKT - Das Nachrichtenmagazin - MDR - vom 12.02.2002

 

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LOGO - EXAKT-Das Nachrichtenmagazin

" Tödliche Fehldiagnosen: Ärztepfusch und der endlose Kampf der Opfer
Sendung vom 12.02.2002 - MDR - Exakt
Bericht:Anett Wundrak

Oft stehen Eunice und Manfred Bärwolff vor dem Erfurter Klinikum, das Foto ihrer toten Tochter immer dabei. Ihre Lebensdaten, dazu den § 222 - fahrlässige Tötung - schreibt der Vater den Ärzten immer wieder vor die Haustür.8 Jahre alt war Cornelia als man sie hier an den Mandeln operierte. Einige Tage später kommt es zu Hause zu einer heftigen Nachblutung. Die Mutter informiert sofort die HNO-Klinik. Eine Stunde später wird Cornelia dort mit hohem Blutverlust eingeliefert.
Manfred Bärwolff
Vater
"Und da ist absolut nicht zu verstehen, dass da nicht der OP bereit gestellt, alles bereit gestellt wurde, um eben Cornelia sofort fachgerecht zu versorgen."

Die Fachärztin im Bereitschaftsdienst war zu diesem Zeitpunkt zu Hause, wenige Minuten vom Krankenhaus entfernt. Auf der Station mit 84 Betten ist nur ein Arzt im Praktikum. Er verkennt den akuten Notfall. Nach 2 Stunden kommt es zu einem weiteren Blutsturz.
Eunice Bärwolff
Mutter
"Ich habe immer meine Tochter festgehalten, weil sie darf nicht so liegen, wir haben versucht, so zum Sitzen bringen. Schwester hat versucht, zu saugen, könnte nicht, weil es war zu viel Blut. Und praktisch in diesem Moment, sie hat in meine Augen gekuckt, dann sind ihre Pupillen ..., so die letzte...., und dann ist sie steif geworden. Das war praktisch in meinen Armen."

Seit jener Nacht vor 5 Jahren kämpfen die Eltern darum, dass die, die Cornelias Tod aus ihrer Sicht fahrlässig verursacht haben, zur Verantwortung gezogen werden.Aber die Staatsanwaltschaft ermittelt ohne Engagement, verwertbare Gutachten gibt es erst nach 2 Jahren. Bis Zeugen vernommen werden, vergehen gar 4 Jahre. Erst nach Dienstaufsichtsbeschwerde und Auswechslung des ermittelnden Staatsanwalts bewegt sich etwas.
Heute muss selbst die Klinikleitung Fehler einräumen. Der damalige und jetzige ärztliche Direktor:
Prof. Peter Ansorg
Geschäftsführer / ärztl. Direktor
"Wir bedauern den Tod des Mädchens außerordentlich, der sich ja vor dem Trägerwechsel hier ereignet hat. Und wir haben dafür Sorge getragen, dass sich eine solche Situation mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht wiederholen kann. Nebenbei bemerkt, Herr ..., der Arzt der damals diesen Dienst ausgeübt hat, ist nicht mehr am Hause tätig."

Tatsächlich aber hat der noch Jahre im Haus gearbeitet. Und sein damaliger Vorgesetzter leitet die HNO-Station nach wie vor. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, für die letztlich tödlichen Organisationsmängel verantwortlich zu sein:
Hätte er diese Aufgabe mit der erforderlichen Sorgfalt wahrgenommen, wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Tod des Kindes Cornelia Bärwolff zu vermeiden gewesen.
Über fünf Jahre haben Bärwolffs gekämpft bis eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung feststand. Jetzt hatten sie wenigstens auf einen schnellen Prozess gehofft. Vor einer Woche dann der unfassbare Anruf vom Amtsgericht Erfurt: Demnächst wird die zuständige Richterin in den Schwangerschaftsurlaub gehen.
Rudolf Lass
Präsident des Amtsgerichts Erfurt
"Ich könnte nichts weiter als den Vertreter anzusprechen, ob sein Terminkalender es zulässt zu verhandeln. Und wenn nicht, müsste es nach Rückkehr der in Schwangerschaft befindlichen Kollegin sein."

Kommt es irgendwann zum Prozess, müssen die Ärzte - laut Statistik -keine hohen Strafen fürchten. Die Eltern aber leiden lebenslänglich, - so wie auch die Eltern der mit nur 24 Jahren verstorbenen Barbara Schuld.
Ihre Tochter - nach einer Krebserkrankung endlich frei von Metastasen - war voller Zukunftspläne. Durch ein Medikament kommt es allerdings zu inneren Blutungen. Barbara und ihre Eltern sind darauf vorbereitet, fahren sofort in die Klinik, geben den Ärzten alle notwendigen Informationen, aber keiner tut etwas. Umsonst warten sie auf die notwendige Bluttransfusion.
Hildegard Schuld
Mutter
"Wenn sie 4 Stunden erleben müssen, wie das Kind fleht, helft mir doch, sie lassen mich sterben, und unseres Erachtens auch mitgekriegt hat, dass gesagt wurde, wir machen nichts mehr - mit so was lebt man Tag und Nacht. Das hört nie auf."

Die Assistenzärztin ist angeblich mit der Schockbehandlung überfordert, der Oberarzt nur für männliche Patienten zuständig
Die Eltern verlangen Aufklärung. Aber Anwälte für ein Medizinverfahren zu finden, ist schwer; unabhängige Gutachter zu finden noch schwerer - und teuer dazu. Die Familie muss sogar einen Kredit aufnehmen. Sechs Jahre vergehen bis die Beschuldigten vor Gericht stehen.
Hildegard Schuld
Mutter
"Es ging dann im Prozess noch um viele Sachen, von wegen, die ganzen Blutbefunde drehten sich um die Sommer- und Winterzeit. Der erste Blutbefund um kurz nach 9 - um 9 waren wir im Krankenhaus - der sei Winterzeit. Und jetzt sei Sommerzeit, das heißt es sei nach 10 und nicht nach 9. So hat man sich die erste Stunde hervorgeholt. Und - man hat einfach gesagt, die Organisation hätte nicht geklappt. Und dafür muss ein Mensch sterben."

Ein Oberarzt wird der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden und - verwarnt.
Betroffene wie Barbaras Mutter haben ein privates Netzwerk geschaffen. Hier wird zusammengetragen, worüber es in Deutschland offiziell keine Statistik gibt: Behandlungsfehler und Ärztepfusch.
Einer der Initiatoren ist Mike. Seine Ehefrau musste - im 6. Monat schwanger - von einem toten Kind entbunden werden. Im Suhler Zentralklinikum wurde deshalb eine Geburt künstlich eingeleitet. Die Frau klagt auch Tage später über heftige Schmerzen, bricht zu Hause bewusstlos zusammen.
Mike
Ehemann
"Der Notarzt hat halbseitige Lähmung festgestellt, Sehstörungen, Verdacht auf Lungenembolie. Das steht alles in den Patientenunterlagen. Mit diesen Diagnosen ist sie wieder in das Klinikum eingeliefert worden per Notarzt. Dort hat man meine Frau mit der Diagnose - Ihre Frau ist organisch gesund, es ist eine Wochenbettpsychose - hat man sie nachts in die Psychiatrie eingeliefert."

Die Ärzte dort erkennen den fatalen Irrtum sehr schnell, veranlassen Verlegung und Notoperation. Doch da waren die inneren Organe durch eine Thrombose schon schwer geschädigt. Die Frau liegt 6 Wochen im Koma, wird während dieser Zeit weitere 7 mal operiert. Später stirbt sie.Die Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Fall zügig und erhebt Anklage wegen der tödlichen Fehldiagnose im Suhler Klinikum:
Thomas Maria Waßmuth
Staatsanwaltschaft Meiningen
"Wir haben auf der Grundlage der uns jetzt zur Verfügung stehenden Gutachten einen hinreichenden Tatverdacht für ein fahrlässiges Fehlverhalten des Angeschuldigten festgestellt, welches zum Tode der Patientin geführt hat."

Ein Ende ist trotzdem nicht abzusehen, denn der beschuldigte Gynäkologe leugnet bis heute jede Verantwortung. Er sieht sich selbst als Opfer, - Opfer oberflächlicher Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft und fordert weitere Fachgutachten. Während dem Ehemann nur die Trauer bleibt und die Hoffnung auf Gerechtigkeit ist der Beschuldigte inzwischen auch noch Direktor einer Schule für Gesundheitsberufe geworden. "

Mit freundlicher Genehmigung des MDR, Siehe Lnkliste Cornelia

 

 
 
 

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FAKT-politisches Nachrichtenmagazin-LOGO

Ärztepfusch - Ärztliche Kunstfehler mit Todesfolge

Sendung vom 04.03.2002

Bericht:
Anett Wundrak - MDR FAKT

Oft stehen Eunice und Manfred Bärwolff vor dem Erfurter Klinikum, das Foto ihrer toten Tochter immer dabei. Ihre Lebensdaten, dazu den § 222 StGB – fahrlässige Tötung – schreibt der Vater den Ärzten immer wieder vor die Haustür.
Cornelia ist 8 Jahre alt, als sie hier an den Mandeln operiert wird. Einige Tage später kommt es zu Hause zu einer heftigen Nachblutung. Die Mutter informiert sofort die HNO-Klinik. Eine Stunde später wird Cornelia dort mit hohem Blutverlust eingeliefert.

Manfred Bärwolff
Vater
„Und da ist absolut nicht zu verstehen, dass da nicht der OP bereit gestellt, alles bereit gestellt wurde, um eben Cornelia sofort fachgerecht zu versorgen.“

Die Fachärztin im Bereitschaftsdienst ist zu diesem Zeitpunkt zu Hause, wenige Minuten vom Krankenhaus entfernt. Auf der Station mit 85 Betten ist nur ein Arzt im Praktikum. Er verkennt den akuten Notfall. Nach 2 Stunden kommt es zu einem weiteren Blutsturz.

Eunice Bärwolff
Mutter
„Ich habe immer meine Tochter festgehalten, weil sie darf nicht so liegen, wir haben versucht, so zum Sitzen bringen. Schwester hat versucht, zu saugen, könnte nicht, weil es war zu viel Blut. Und praktisch in diesem Moment, sie hat in meine Augen gekuckt, dann sind ihre Pupillen ..., so die letzte...., und dann ist sie steif geworden. Das war praktisch in meinen Armen.“

Seit jener Nacht vor 5 Jahren kämpfen die Eltern darum, dass die, die Cornelias Tod aus ihrer Sicht fahrlässig verursacht haben, zur Verantwortung gezogen werden.

Manfred Bärwolff
„Wenn sie ein Jahr nachdem sie dieses Kind beerdigt haben, feststellen, dass so was immer wieder passiert, allein 1996 mehrere solche Fälle in Deutschland, und da wird immer so getan als ob das schicksalhaft wäre und unabwendbar, und was wollen denn diese Eltern, die können wohl keine Trauerarbeit leisten! Wir wünschen eine Hauptverhandlung, damit wir den Übeltätern das Leid dieses Kindes von Auge zu Auge klagen können.“

Aber die medizinischen Sachverhalte sind kompliziert, die Erfolgsaussichten vor Gericht sind gering – die Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall Cornelia Bärwolff eher lustlos. Ein erstes Sachverständigen-Gutachten gibt es erst nach 1 ½ Jahren. Und das dient, nach Ansicht der Eltern, eher dem Kollegenschutz als der Wahrheitsfindung. Der mit der Aufgabe betraute Präsident der Thüringer Landesärztekammer hatte schlichtweg verschwiegen, dass der zu Begutachtende ehemals sein Schüler war. Erst nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde und Auswechslung des ermittelnden Staatsanwalts bewegt sich etwas. Nach 4 Jahren werde die ersten Zeugen vernommen. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage. Sie wirft dem Chefarzt der HNO-Station vor, für die letztlich tödlichen Organisationsmängel verantwortlich zu sein.

Hätte er diese Aufgabe mit der erforderlichen Sorgfalt wahrgenommen, wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Tod des Kindes Cornelia Bärwolff zu vermeiden gewesen.

Er wird – ebenso wie der damaligen Arzt im Praktikum - wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Über fünf Jahre sind bis zu dieser Anklage ins Land gegangen. Jetzt hatten die Eltern wenigstens auf einen schnellen Prozess gehofft. Vergeblich, - wie sie durch einen Anruf des Amtsgerichtspräsidenten erfahren. Der teilt ihnen mit, dass die zuständige Richterin demnächst in den Schwangerschaftsurlaub gehen wird.

Rudolf Lass
Präsident des Amtsgerichts Erfurt
„Ich könnte nichts weiter als den Vertreter anzusprechen, ob sein Terminkalender es zulässt zu verhandeln. Und wenn nicht, müsste es nach Rückkehr der in Schwangerschaft befindlichen Kollegin sein.“

Kommt es überhaupt zum Prozess, müssen Ärzte keine hohen Strafen fürchten. - Wie der Patientenanwalt Jürgen Korioth aus der Erfahrung von über 3.000 verhandelten Fällen weiß.

Jürgen Korioth
Patientenanwalt (Mitglied der Notgemeinschaft Medizingeschädigter NRW / Vorsitzender der Bundesinteressengemeinschaft Geburtshilfegeschädigter BIG)
„Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dem Arzt zu beweisen, dass eine bestimmte Handlung oder Unterlassung in diesem konkreten Fall den Schaden verursacht hat, ist im Arzthaftungsrecht nahezu unmöglich. Deshalb sind von 100 Strafanzeigen vielleicht 10, die zur Anklage führen. Und davon kommt es vielleicht einmal zur Verurteilung des Arztes. Und wenn es zur Verurteilung des Arztes kommt, dann in aller Regel zu einer Geldstrafe und nie zu einer Freiheitsstrafe und sei sie auch nur zur Bewährung ausgesetzt.“

Eine Regel, die sich auch im Fall von Barbara Schuld aus Bad Homburg bewahrheitet. Für die fahrlässige Tötung der 24-jährigen wird der verantwortliche Arzt zu 90 Tagessätzen á 180 Mark verurteilt. Barbara Schuld litt an einer Krebserkrankung. Als sie endlich frei von Metastasen ist, war sie wieder voller Zukunftspläne. Durch ein Medikament kommt es allerdings zu inneren Blutungen. Barbara und ihre Eltern sind darauf vorbereitet, fahren sofort in die Klinik, geben den Ärzten alle notwendigen Informationen, aber keiner tut etwas. Umsonst warten sie auf die notwendige Bluttransfusion.

Hildegard Schuld
Mutter
„Wenn sie 4 Stunden erleben müssen, wie das Kind fleht: "Helft mir doch, sie lassen mich sterben!" und unseres Erachtens auch mitgekriegt hat, dass gesagt wurde: "Wir machen nichts mehr" - mit so was lebt man Tag und Nacht. Das hört nie auf.“

Die Assistenzärztin ist angeblich mit der Schockbehandlung überfordert, der Oberarzt nur für männliche Patienten zuständig. Die Eltern verlangen Aufklärung. Aber Anwälte für ein Medizinverfahren zu finden, ist schwer; unabhängige Gutachter zu finden noch schwerer – und teuer dazu. Die Familie muss einen Kredit aufnehmen.

Hildegard Schuld
"Es gibt keinerlei Hilfen, es gibt keinerlei Ansprechpartner. Man findet keinen, der einen überhaupt da mal berät, was man machen kann, wie das läuft. Man hat ja keine Ahnung von Juristerei, man weiß nichts von Straf- oder Zivilrecht. Man hat ja nie damit zu tun gehabt.“

Sechs Jahre vergehen in diesem Fall bis wenigstens einer der Schuldigen verurteilt wird. Plötzlich Verschwundene Akten und unklare Verantwortlichkeiten beeinflussen das Strafmaß zu Gunsten des Arztes. Zitat:

„Jedenfalls ist nicht nachzuweisen, dass er es war, der die Originalakten hat verschwinden lassen. ... Auch wird man zu seinen Gunsten berücksichtigen müssen, dass er sich ... bezüglich seiner Verantwortlichkeit nicht völlig im Klaren war, wenngleich dieses letztlich der allgemeinen ärztlichen Pflicht widerspricht.“

Aber für die Mutter von Barbara ist entscheidend, dass der Prozess mit einer Schuldfeststellung endet.

Hildegard Schuld
„Ich bin eigentlich froh, dass ich’s gemacht habe, dass ich einfach mal die Grenzen gezeigt habe oder für mich: Es geht so nicht! Ärzte sind Menschen, aber die Patienten sind auch Menschen!“

Patientenschutzorganisationen, denen auch Rechtsanwalt Korioth angehört, fordern seit langem die Einrichtung eines finanziell unabhängigen Instituts, das eine Kontrolle des Medizinapparats ermöglicht.

Jürgen Korioth
Patientenanwalt (BIG und Nothilfegemeinschaft Medizingeschädigter NRW)
„Wenn hier im Bereich der Zusammenarbeit, die ja wünschenswert wäre mit einem solchen Institut, das Ganze transparenter wird und die Selbstkritik der Ärzte größer wird, dann bin ich mir völlig sicher, wird sich, ... wird die Anzahl der Behandlungsfehlerfälle drastisch abnehmen und wir hätten auch mal eine vernünftige statistische Auswertung, die es uns ermöglicht, bestimmte Fehlstrukturen so zu erkennen, dass sie zum Schutze und zum Segen des Patienten abgestellt werden können.“

Zumindest eine Chance Behandlungsfehler wie bei Cornelia Bärwolff und Barbara Schuld zu verhindern.

Mit freundlicher Genehmigung des MDR,Siehe Linkliste Cornelia

 


 

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Thüringer Allgemeine berichtet:ärztliche Fehler waren tödlich
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Samstag, 13.04.2002

Obergutachter: Ärztliche Fehler waren tödlich

ERFURT.Sie wurde nicht einmal acht Jahre alt. Bis heute können Eunice und Manfred Bärwolff nicht glauben, dass ihre einzige Tochter Cornelia infolge von Nachblutungen nach einer Mandeloperation im Erfurter Klinikum verstarb (TA berichtete mehrfach und ausführlich). Fünfeinhalb Jahre sind seither vergangen. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Ärzte erhoben.

Sowohl dem damaligen Arzt im Praktikum (AiP) Dr. B., der in der verhängnisvollen Nacht auf der Station Dienst verrichtete, als auch dem Chefarzt der Hals-Nasen-Ohren-Klinik Dr. E. werden fahrlässige Tötung zur Last gelegt, bestätigte Anette Schmitt auf Anfrage gegenüber dieser Zeitung. Die Oberstaatsanwältin stützt sich dabei auf mehrere Gutachten, in denen schwere fachliche und organisatorische Mängel aufgedeckt werden. Der Tod von Cornelia Bärwolff, so das Fazit in der Anklageschrift, hätte vermieden werden können.

Als das Mädchen in jener Nacht vom 26. zum 27. September 1996 in der Klinik eingeliefert wurde, hatte es zwar schon die erste Nachblutung in der elterlichen Wohnung erlebt gehabt. Es wäre aber zu retten gewesen. Mehr noch: "Eine rechtzeitige und sorgfältige Revision des Wundgebietes der Mandeloperation in Intubationsnarkose hätte die Gefahr der massiven Nachblutung und der Aspiration von Blut und Magensaft . . . beseitigt. Das Kind hätte nach 1-2 Tagen in Wohlbefinden das Klinikum Erfurt wieder in häusliche Betreuung verlassen können", stellt Obergutachter Prof. Dr. Jürgen Brückner von der medizinischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin (er ist auch seit Jahrzehnten stellvertretender Abteilungsleiter der Uniklinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin an der Charité) fest.

"Die operative Revision einer Nachblutung ist kein Eingriff für einen Anfänger im Fach", schreibt Prof. Brückner. "Deshalb musste der AiP . . ., unabhängig von der Art seiner bisherigen Ausbildung spätestens nach Eintreffen des Kindes, besser schon nach der Transportbenachrichtigung die Hintergrunddiensthabende benachrichtigen . . ." Dr. B. habe es statt dessen unterlassen, unumgängliche Maßnahmen zu ergreifen: beispielsweise eine sorgfältige Anamnese, das Legen eines venösen Zuganges, die intensive Überwachung von Herz-, Kreislauf- und Atmungsfunktion sowie der Sauerstofftransportkapazität des Blutes, die Verlegung des Mädchens in einen Bereich mit unmittelbar möglicher notfallmedizinischer Versorgung. "Dies sind Maßnahmen, die auch ein Arzt im Praktikum kennen und auch ohne Anweisung bei einer Notfallsituation einleiten muss. Jeder Medizinstudent wird während des Studiums in Pflichtveranstaltungen dafür ausgebildet", so Prof. Brückner.

Dem HNO-Chefarzt als dem für den Einsatz des AiP als alleinigen ärztlichen Präsenzdienst Verantwortlichen wirft der Obergutachter grobes Organisationsverschulden vor. Personalmangel habe nicht bestanden. Laut Dienstplan für Oktober 1996 standen in der HNO-Abteilung "genug voll approbierte Ärzte (8 Ärzte sowie vier Fachärzte) zur Abdeckung der ärztlichen Bereitschaftsdienste zur Verfügung. Von seiner bisherigen Ausbildung war er (der AiP Dr. B. - d. A.) überhaupt nicht den Anforderungen eines Nachtdienstes in einer großen operativ tätigen HNO-Klinik gewachsen, wie es sich dann auch . . . an Cornelia Bärwolff exemplarisch zeigte . . . Offenbar hatte Dr. E. auch nicht bemerkt, das der AiP . . . nur marginale Kenntnisse in der Notfallmedizin hatte . . .; dazu neigte seine geringen Erfahrungen im Fachgebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde zu überschätzen."

Sowohl was den AiP Dr. B. anbelangt, der die erforderliche ärztliche Sorgfalt nicht angewendet habe, als auch in Bezug auf den Chefarzt Dr. E., der für die Organisation des ärztlichen Dienstes in der tragischen Nacht verantwortlich war, kommt Prof. Brückner zu dem Resümee, dass der Tod von Cornelia Bärwolff "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu vermeiden gewesen" wäre.

Die Anklageschrift liegt nun schon seit September vorigen Jahres beim Amtsgericht Erfurt, dass darüber befinden muss, ob und wann eine Verhandlung angesetzt wird. Der Fall ist "eine von rund 300 Akten", über die sie zu befinden hat, sagte Richterin Katja Kümmel-Schwarz auf Anfrage der TA. Bis Ende Mai wolle sie entscheiden, ob ein Prozess eröffnet wird.

Die Eltern haben unterdessen längst kein Verständnis mehr dafür, dass sich das Verfahren schon so lange hinzieht. "Unser Sonnenschein ist vor weit mehr als fünf Jahren von Medizinern auf den Friedhof befördert worden. Wir haben das Verzögern und Verharmlosen zu beklagen. Zumindest hätte es den beteiligten Ärzten gut angestanden, sich bei uns ganz persönlich zu entschuldigen, doch das ist bis heute nicht geschehen. Eigentlich ist es Sache des Staates, in solchen Tötungsdelikten aktiv zu werden. Die verstrichene Zeit zeigt nicht nur uns, was ein Kinderleben hier wert ist. Das alles stinkt uns zum Himmel", übt Manfred Bärwolff harte Kritik. "Wir sind es Cornelia und zukünftigen Patienten aber schuldig, dafür zu kämpfen, dass die Verursacher des Leids zur Verantwortung gezogen werden. Inzwischen haben wir zu weiteren Medizingeschädigten gefunden und wissen: Wir sind kein ,schicksalhafter Einzelfall´." Jörg HEISE.

PS: Wer mehr zum Fall Cornelia Bärwolff wissen möchte, findet im Internet unter http://www.cornelia-b.de weitere Details.

13.04.2002 "
Mit freundlicher Genehmigung von TA aus der Webfassung
www.thueringer-allgemeine.de


 
 

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"Dieser Arzt kann uns nicht trennen"

Ein 42-jähriger Kaufmann zeigt den Chef der Frauenklinik Suhl wegen fahrlässiger Tötung seiner Ehefrau an. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben.

Von Freia Peters , WAMS, (Welt am Sonntag, 14.04.2002)

Keck guckt Anja vom Sideboard über dem Schreibtisch. "Sehen Sie diesen Schalk in den Augen?" fragt Elmar K., ihr Ehemann. "Immer wenn mich der Mut verlassen will, sehe ich ihre Augen blitzen. Jaja, sag ich dann. Ist ja gut. Ich mache ja weiter." Anderthalb Jahre ist es her, dass Anja K. gestorben ist. Sie war 36 Jahre alt. Acht Gutachten sind seitdem über die Ursache ihres Todes von den Behörden beantragt worden. Von der Krankenkasse, der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtsfragen, der Staatsanwaltschaft. Sie alle attestieren dasselbe: Wäre Anja anders behandelt worden, würde sie heute noch leben. Elmar K. erstellte nun Anzeige wegen fahrlässiger Tötung gegen Ulrich R., Chefarzt der Frauenklinik in Suhl, Thüringen.
Spätsommer 1996. Kurze Zeit nach der Hochzeit von Anja und Elmar K. kündigt sich Nachwuchs an. In der siebten Woche der Schwangerschaft stellt die Frauenärztin eine Infektion fest. Anja K. wird ins Klinikum Suhl eingeliefert, wo sie Antibiotika bekommt. Am 6. Januar 1997 wird sie entlassen. "Alles in Ordnung mit ihrem Kind", bestätigen ihr die Ärzte.
Bei einer Untersuchung am 23. Januar kann die Frauenärztin beim Kind keine Herztöne mehr finden. Eilig fahren die beiden erneut in die Suhler Klinik. Dort erwartet sie die traurige Bestätigung: ihr Kind ist tot.
Zu diesem Zeitpunkt ist Anja K. im sechsten Monat. Sie bittet um einen Kaiserschnitt. Doch die Ärzte raten ihr, das Kind auf natürlichem Weg zu bekommen. Das erhöhe die Chance einer erneuten Schwangerschaft. Vier Tage liegt Anja K. mit dem toten Baby im Bauch auf der Station. Am Morgen des 27. Januar wird endlich die Geburt eingeleitet. Ein paar Stunden später verspürt die junge Frau einen heftigen Druck im Unterleib. Sie geht ins Bad, das tote Kind rutscht in die Toilette. Schlimme Schmerzen in Rücken- und Bauchbereich plagen Anja K. in den Tagen nach dem Abort. Trotzdem wird sie am 31. Januar entlassen. Besorgt erkundigt sich ihr Ehemann beim Stationsarzt, wie er sich jetzt verhalten soll. Am besten, sagt der Arzt, suchen sie beide Hilfe bei einem Psychologen. Ratlos begleitet Elmar K. seine Frau nach Hause. Dort liegt sie nur noch auf dem Sofa, kann keinen Happen zu sich nehmen. Einen Tag später bricht sie zusammen. Der Rettungswagen bringt sie wieder in das Klinikum Suhl. In der Notaufnahme wird sie in den Flur gestellt. "Bekannte Psychose nach Totgeburt", entdeckt Elmar K. auf einem Zettel neben dem Bett. Nach hartnäckigem Fragen wird Anja K. vom Chefarzt Dr. Ulrich R. persönlich untersucht. Ein bisschen wundern tut sich Elmar K. schon, warum der Kopf seiner Frau untersucht wird, wo doch der Magen so schmerzt. "Ihre Frau ist organisch gesund, es ist eine Wochenbettpsychose", lautet die Diagnose. Elmar K. ist zunächst erleichtert. "Das kriegen wir wieder in den Griff", denkt er sich. Um 2.30 Uhr bekommt er einen Anruf, dass seine Frau noch in der Nacht in die Psychiatrie nach Hildburghausen verlegt wird. Am nächsten Morgen findet er sie dort in einem Gitterbett, von innen keine Klinke im Zimmer. "Ich hab so schlimme Schmerzen, ich kann nicht mehr!", flüstert ihm seine Frau ins Ohr. Der zuständige Psychologe versichert Elmar K., dass es sich "garantiert" nicht um eine Wochenbettpsychose handelt. Im medizinischen Bericht wird er hinterher lesen, dass der Entzündungsparameter im Blut seiner Frau um ein hundertfaches angestiegen ist. Der sogenannte CRP-Wert liegt bei 474,5, der Grenzbereich bei 5,0. Das Gutachten von Dr. Ulrich R., bestätigt hingegen eine "eindeutig psychologische Symptomatik". Noch am selben Tag wird Anja K. in das Kreiskrankenhaus Hildburghausen eingeliefert. Der Chefarzt dort macht endlich einen Ganzkörpercheck und ordnet sofort eine Not-Operation an, bei der dreivier-tel des Dünndarms entfernt werden müssen. Das Organ war nicht mehr mit Blut versorgt, das Gewebe war dabei, sich aufzulösen, weil eine Arterie verstopft war, die die Blutzufuhr regelt. Nach der vierstündigen Operation wird Anja K. mit dem Hubschrauber in ein größeres Krankenhaus, das Waldklinikum Gera verlegt. Es folgen sieben weitere Operationen. Nach zehn Wochen in Gera, davon sechseinhalb Wochen im Koma, darf Anja K. wieder nach Hause. In den nächsten zweieinhalb Jahren folgen circa 230 Arztbesuche. Zahlreiche Folgeerkrankungen plagen die junge Frau: Rheuma, Tinitus, drohendes Multiorganversagen. Anja K. ist jetzt zu 90 Prozent schwerbehindert, der linke Ellenbogen und das rechte Knie sind gelähmt. "Ohne dich wäre ich schon längst kaputtgegangen, Jogi", nennt sie ihrem Mann beim Kosenamen und versucht, sich ein Lächeln abzuringen. Doch das Morphium hilft nicht mehr, die Schmerzen lassen kaum noch einen unbeschwerten Moment zu. Am 10. August 2000 erkennt der Chef des Meininger Krankenhauses, dass das übriggebliebene Darmgewebe auch erkrankt ist und sich neue Trombosen, also Blutgerinsel gebildet haben. "Nur noch eine Dünndarmtransplantation kann ihre Frau retten." Anja K. kommt auf die Warteliste in Jena. Doch bevor sich ein Spenderorgan findet, stirbt sie am 10.Oktober 2000.
Zusammen mit einem anderen Betroffenen gründete Elmar K. das "Private Netzwerk Medizingeschädigter". "Das ist mein neuer Lebensinhalt. Anja soll nicht umsonst gestorben sein. Ärztefehler sind das bestgehütete Geheimnis in Deutschland", ist er sicher. Eine umfassende Statistik über medizinische Behandlungsfehler in Deutschland gibt es nicht.Im Fall von Anja und Elmar K. hat die Staatsanwaltschaft Meiningen Anklage erhoben. Nun prüft das Amtsgericht Suhl. Auf fahrlässige Tötung steht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Der beschuldigte Dr. Ulrich R. will zu dem Thema nichts sagen. "Er ist nervlich zu angegriffen", sagt sein Anwalt Peter Aßmann. "Die Gutachten sind inhaltlich falsch und unzureichend. Es wurde schludrig recherchiert."
Elmar K. kämpft für Gerechtigkeit. Auf Anjas Grabstein hat er meißeln lassen: "Dieser Arzt kann uns nicht trennen. Wir sehen uns wieder.
Dein Jogi."


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Thüringer Allgemeine: Prozess- zwei Ärzte auf der Anklagebank
AUS DER LANDESHAUPTSTADT vom 21.Juni 2002

"Zwei Ärzte auf der Anklagebank
Der Fall Bärwolff kommt nach sechs Jahren vor Gericht

ERFURT.Nach nahezu sechs Jahren müssen sich zwei Ärzte für den Tod der damals siebenjährigen Cornelia Bärwolff verantworten, die nach einer Mandeloperation an den Folgen von Nachblutungen im Erfurter Klinikum verstarb. Wie Amtsgerichtspräsident Rudolf Laß gestern auf Anfrage gegenüber dieser Zeitung bestätigte, "ist die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet worden". Der Nebenklägerschaft der Eltern stehe ebenfalls nichts mehr im Wege. Für den Prozess, der am 30. September beginnt, sind vorerst zwei Verhandlungstage angesetzt.

Dass das ausreicht, ist wohl eher zu bezweifeln. Es sei denn, die beiden Beschuldigten lassen sich vor Gericht ein, was kaum zu erwarten ist. Eine Reihe von Gutachtern und Zeugen sollen gehört werden. Darunter Prof. Dr. Jürgen Brückner von der Charité Berlin, der im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein Obergutachten erstellt hat. Der Mediziner resümierte in seinem Bericht, dass der Tod des Kindes mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätte vermieden werden können (TA berichtete). Erhebliche fachliche Fehler des damaligen Arztes im Praktikum und mittlerweile zugelassenen Dr. B. (er arbeitet nicht mehr in der Klinik) sowie grobes Organisationsverschulden des HNO-Chefarztes Dr. E. seien ursächlich gewesen.

Der Prozess gegen die Ärzte mache seine Tochter Cornelia zwar nicht wieder lebendig, "uns als Eltern ist es aber Genugtuung, dass sie nun auf der Anklagebank sitzen werden", sagte Manfred Bärwolff gestern im Gespräch mit der TA. "Unser Kind hatte ein Recht auf Leben. Es ist ihm gestohlen worden." Er sei froh, "endlich den Übeltätern gegenüber sitzen und ihnen das Leid von Angesicht zu Angesicht klagen zu können".

Ihn stimme aber auch traurig, dass er so lange auf den Prozess warten musste, von dem er nie wusste, ob er überhaupt jemals stattfinden würde. "Ich hatte erwartet, dass so etwas Schlimmes früher von Amts wegen aufgeklärt wird. Es ist völlig inakzeptabel, wie lange das Verfahren sich hinausgezögert hat. Wir erwarten nun, dass die Mängel, die zum Tod von Cornelia geführt haben, zur Sprache kommen und die Verursacher sich endlich verantworten müssen. Damit Lehren gezogen werden und zukünftigen Patienten so etwas erspart bleibt." Jörg HEISE

21.06.2002 "


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Thüringer Allgemeine vom 17.09.2002

Lokalnachrichten aus Erfurt und Umgebung

Prozessbeginn verschoben
E
RFURT (jh).
Der ursprünglich für den 30. September angesetzte Prozessbeginn gegen zwei Ärzte des Erfurter Klinikums, denen die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung eines siebenjährigen Mädchens vorwirft (TA berichtete), wurde auf Wunsch eines Strafverteidigers verschoben. Die Hauptverhandlung am Erfurter Amtsgericht soll nunmehr am 11. November eröffnet werden, drei weitere Verhandlungstage sind angesetzt. Die Ärzte müssen sich für den Tod von Cornelia Bärwolff verantworten, die nach einer Mandeloperation an den Folgen von Nachblutungen im Klinikum verstorben war. Die Eltern treten als Nebenkläger auf.

www.thueringer-allgemeine.de


 

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Dienstag, 05.11.2002
Thüringische Landeszeitung

Cornelias Tod
wird verhandelt

Erfurt. (tlz/ger) Mehr als sechs Jahre liegt der Tod von
Cornelia Bärwolff aus Erfurt zurück: das Mädchen ( Jahrgang 1988 )
verblutete. Jetzt wird über mögliche Fehler zweier Ärzte im Gefolge
einer Mandeloperation verhandelt.
Die Eltern haben jahrelang dafür gekämpft. Thüringen

Landesspiegel

" Das wird ein schwerer Gang "

Erfurt. (tlz) Es geht um fahrlässige Tötung. Auf der Anklagebank werden von kommenden Montag an zwei Ärzte sitzen, die vor mehr als sechs Jahren in die Behandlung von Cornelia Bärwolff verwickelt waren. Vier Verhandlungstage sind vom Amtsgericht Erfurt angesetzt worden, mit fünf bis sechs Gutachten rechnet Manfred Bärwolff. Er ist der Vater des früh verstorbenen Mädchens - und seit mehr als sechs Jahren ein vehementer Kämpfer dafür, dass die Umstände des Todes seiner Tochter aufgeklärt werden (die TLZ berichtete mehrfach).

Das Mädchen war sechs Tage nach einer Mandeloperation ins Krankenhaus gekommen. Es verblutete. Die Eltern nahmen dies nicht als Schicksal an, sondern sahen vielfältiges medizinisches Versagen als Grund für den Tod der Tochter im Herbst 1996. Mehr als sechs Jahre nach der Beerdigung kommt nun der Fall vor Gericht.

Am 22. November würde Cornelia 14 Jahre alt. Geblieben sind von ihr als Erinnerung nur Bilder. Fotos, die die Eltern ins Internet gestellt haben, auf einer Seite, die sich nicht nur dem Fall selbst widmet, sondern auch Kontakte zu anderen Angehörigen knüpft, die sich als Mit-Opfer medizinischen Versagens betrachten. Ein privates Netzwerk Medizingeschädigter hat sich etabliert. Und statt Ruhe zu geben, machen die Beteiligten darauf aufmerksam, dass sie eben nicht an Schicksalsschläge glauben, sondern von Ursachen wie Versagen, Überlastung und falscher Behandlung ausgehen.

Bärwolffs haben über Jahre an den Tod ihrer Cornelia erinnert. Dass das, was seinerzeit bei der Behandlung ihrer Tochter geschehen ist, vor Gericht gehört, war für sie die ganze Zeit klar. Bei ihrem Kampf, der Zeit und Geld kostete, blieben sie allerdings über weite Strecken allein - und mancher mag dieses Engagement für aussichtslos gehalten haben. Jetzt werden die Eltern als Nebenkläger im Gerichtssaal sitzen, wenn sich Chefarzt und ein ehemaliger Arzt im Praktikum verantworten müssen. "Das wird ein schwerer Gang", weiß Bärwolff um die seelische Erschütterung, die vor allem seine Frau zu tragen hat. Er erhoffe sich von der Verhandlung, "dass alles ans Tageslicht kommt, was damals schief gelaufen ist", sagt er. Die Wertung sei dann allein Sache des Gerichts.

@ Weitere Infos unter http://www.cornelia-b.de

05.11.2002 Von Gerlinde Sommer

Copyright: Thüringische Landeszeitung
mit freundlicher Genehmigung der TLZ aus der Webfassung
www.TLZ.de

 


 

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