Die Worte des Bedauerns erst zuletzt vorgebracht - seitens
des ehemaligen AiP - sind vom Richter strafmindernd gewertet worden. Uns
ist
nun sehr befremdlich, dass dieses sehr milde Urteil nicht umgehend
angenommen wurde. Somit war nicht auszuschließen, dass alle rechtsstaatlichen
Mittel seitens des Verurteilten ausgeschöpft werden.
Ein anerkannter Strafverteidiger
hat vor kurzem öffentlich gesagt, die größtmögliche Entschuldigung
gegenüber dem Opfer, ist das Schuldeingeständnis des Täters. Das
haben wir nicht erleben dürfen.
Die Täter können
mit diesem Urteil sicherlich gut weiter Leben. Die einst so lebenslustige
Cornelia liegt seit dem 10.10.1996 auf dem Friedhof.
Der Ex AiP hat seine Rechtsmittel inzwischen zurückgezogen. Er hat
die Aktensichtung des Landesverwaltungsamtes Thüringen mit
dessen Entscheid abgewartet. Das Amt ist für seine Approbation
zuständig. Für Approbationsentzug im Fall "Cornelia Bärwolff" hat
über Jahre augenscheinlich zu keinem Zeitpunkt Interesse bestanden.
Für uns sehr befremdlich und unverständlich, wie er überhaupt nach
seiner "Behandlung"zur Approbation kommen konnte.
Aktuelles Nachspiel: Der ex AiP und nun niedergelassene HNO-Arzt hatte über seinen Anwalt
das Amtsgericht Erfurt wissen lassen, er werde nicht alle notwendigen Auslagen
der Nebenkläger tragen. Diese wurden ihm vom Strafrichter mit dem Schuldspruch --
der
fahrlässigen Tötung -- auferlegt !! So wurde nun von ihm. vorgetragen: der
Vater (des von ihm getöteten Kindes) hätte aus Kostengründen einen Erfurter
Anwalt nehmen können. Der wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig
verurteilte Herr Doktor beanstandet Fahrtkosten unseres Anwalts der nun mal --
als Fachanwalt unseres Vertrauens -- nicht in Erfurt ansässig war und zu den 4
Verhandlungstagen anreisen mußte. Das Leiden unseres Kindes, die Albträume der Mutter, die hilflos zusehen mußte wie man
Cornelia hat sterben lassen -- wurde mit je
10.000DM Schmerzensgeld.abgespeist -- nach fast
4 Jahren von der Klinikversicherung ! Dem
erst nach über 6 Jahren
strafrechtlich verurteilten Herrn Doktor sind nun die Fahrtkosten unseres Anwaltes zuviel? Unserer Cornelia aber --
verhalf er zum Friedhof -- das kostete ihr Leben ! |
Der Kostenfestsetzungsbeschluss
des Amtsgerichtes ist dem "Gegner" am 22.04.2003 von Amts
wegen zugestellt worden. Unsere "notwendigen
Auslagen" als Nebemkläger im Strafprozess sind nun
auf unserem Konto eingegangen. Die "notwendigen Auslagen"
sind bei weitem nicht der tatsächliche Kostenaufwand den wir aufbringen mussten,
um die Strafverfolgung nicht einschlafen zu lassen. Die Fahrtkosten
unseres Anwaltes sind mit zu zahlen( Siehe oben )!
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